| Zulassungsarten |
|
Sie können Ihr Quad oder ATV unterschiedlich zulassen, je nachdem, welche der Zulassungsarten Ihren Ansprüchen gerecht wird und für das jeweilige Modell (nach Absprache mit unserem TÜV) möglich sind. Wir bieten Ihnen hier nur die normalerweise verwendeten Zulassungsarten an, die nach Rücksprache mit unserem TÜV auch Sinn machen.
Ausgehend von Motorhubraum, Motorleistung, bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit und Leermasse, sind gemäß dem "Systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und Aufbauarten" u.a. folgende Einstufungen möglich: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine VKP = 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung VKG = 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung LKFZ = Leicht-KFZ bis 45 km/h |
| Fenster schliessen |