Zulassungsarten
Sie können Ihr Quad oder ATV unterschiedlich zulassen, je nachdem, welche der Zulassungsarten Ihren Ansprüchen gerecht wird und für das jeweilige Modell (nach Absprache mit unserem TÜV) möglich sind. Wir bieten Ihnen hier nur die normalerweise verwendeten Zulassungsarten an, die nach Rücksprache mit unserem TÜV auch Sinn machen. Ausgehend von Motorhubraum, Motorleistung, bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit und Leermasse, sind gemäß dem "Systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und Aufbauarten" u.a. folgende Einstufungen möglich:

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine
  • ZMA = Zugmaschine Ackerschlepper
  • ZMG = Zugmaschine Geräteträger


  • VKP = 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung

    VKG = 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung

    LKFZ = Leicht-KFZ bis 45 km/h

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